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Ernüchternde Umfrage-Ergebnisse

Förderlehrer nicht bereits in den ersten Dienstjahren verheizen!

Der Junge BLLV macht auf die Missstände aufmerksam, die Förderlehrkräfte in den ersten Dienstjahren betreffen. Es ist längst überfällig, die Leistungen der Förderlehrkräfte anzuerkennen und mit angemessenen Maßnahmen zu honorieren!

Die Landesfachgruppe der Förderlehrer im BLLV hat im Februar 2020 eine bayernweite Umfrage unter Förderlehrkräften initiiert, um zum ersten Mal in der Geschichte ihrer Berufsgruppe die aktuellen Einsatzbedingungen und die berufliche Zufriedenheit umfassend zu dokumentieren.

Von den derzeit rund 1320 aktiven Förderlehrerinnen und Förderlehrern haben sich 820 an der Umfrage beteiligt. Die Teilnehmerquote von über 62% liefert Ergebnisse, die durchwegs als repräsentativ zu bezeichnen sind und das Einsatzszenario und die Befindlichkeiten der Förderlehrkräfte äußerst aussagekräftig widerspiegeln.

Der Junge BLLV möchte in Zusammenarbeit mit der Landesfachgruppe der Förderlehrer im BLLV nun auch explizit auf die Förderlehrerinnen und Förderlehrer in den ersten Dienstjahren hinweisen und die Fehleinsätze aufdecken.

Erteilung eigenverantwortlicher Stunden

These: Förderlehrer*innen erteilen seit Jahren durchschnittlich mehr, als die vorgesehenen eigenverantwortlichen Unterrichtsstunden. Diese wurden seit letztem Schuljahr von 8 auf 10 erhöht – ohne irgendeinen Ausgleich.

Ergebnis: Laut der Umfrage erteilen ¼ der Förderlehrer*innen im Schuljahr 2020/21 an mehr als 10 Stunden in der Woche eigenverantwortlichen Unterricht.

Der Junge BLLV fordert, dass Förderlehrer*innen maximal im Rahmen der festgelegten eigenverantwortlichen Stunden eingesetzt werden und die durchschnittliche Berechnung aufgehoben wird. Zusätzlichen Stunden sollten stets vergütet werden.

Eigenverantwortlichen Unterricht erteile ich in den Fächern…

These: Förderlehrer*innen sind Spezialisten für die Förderung/Forderung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Deutsch als Zweitsprache, werden aber vielerorts auch entgegen des KMBeK vom 23.09.2014 in den Fächern wie Musik, Kunst, Sport, Ethik, Informatik und andere Fächer eingesetzt.

Ergebnis: Laut der Umfrage geben 1/6 der Förderlehrer*innen an neben ihren Fächern Mathematik, Deutsch und Deutsch als Zweitsprache, in denen sie fördern oder fordern, auch noch notenrelevante Fächer aus den Bereichen des Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterricht zu unterrichten.
Der Einsatz der Förderlehrer*innen im Rahmen des eigenverantwortlichen Unterrichtsanteils ist laut KMBeK vom 23.09.2014  in solchen Fächern nicht vorgesehen, zumal eine eine Notengebung durch den Förderlehrer vom Dienstherren nicht gestattet ist.

Der Junge BLLV fordert, dass Förderlehrer*innen als Spezialisten zur individuellen Förderung und Forderung zur Kooperation nur in den Fächern Mathematik, Deutsch und Deutsch als Zweitsprache eingesetzt werden und die Einsätze im Bereich des eigenverantwortlichen Unterrichts auf die Vorgaben des KMBeK vom 23.09.2014 beschränkt bleiben.

Abordnung an (eine) weitere Schule(n)

These: Die Abordnung der Förderlehrer*innen an mehr als eine Schule hat zur Folge, dass der zeitliche Aufwand für die Kooperationsabsprachen enorm ansteigt und die individuelle Förderung und Forderung mit der steigenden Schülerzahl nicht den Erfordernissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gerecht werden kann.

Ergebnis: Laut der Umfrage geben ¼ der Förderlehrer*innen an, an eine weiter Schule abgeordnet worden zu sein, damit möglichst viele/alle Schulen eine Förderlehrkraft erhalten.

Der Junge BLLV fordert, dass Förderlehrer*innen für eine gewinnbringende Förderung/Forderung in Zusammenhang mit den Schülern nur an einer Schule eingesetzt werden. Für eine bessere Versorgung müssen vorrangig die Ausbildungskapazitäten und nicht die Einsatzorte der Förderlehrkräfte erhöht werden.

Einsatz als Unterrichtsvertretung

These: Förderlehrer*innen werden immer öfter zu Unterrichtsvertretungen herangezogen, um den Mangel der Lehrkräfte zu kaschieren und damit den Schulbetrieb am Laufenden zu halten.

Ergebnis: Förderlehrerinnen und Förderlehrer dürfen nur „in unabweisbaren Notfällen“ und dann auch nur mit rechtzeitiger Absprache ausnahmsweise zur Vertretung eingesetzt werden. Dies darf keinesfalls regelmäßig geschehen! Ein Vertretungseinsatz zu Lasten der eigenverantwortlichen Stunden ist ebenfalls nicht vorgesehen. Dennoch geben ¼ der Förderlehrer*innen an, dass sie die „erste Wahl“ bei Vertretungssituationen sind. 1/3 der Förderlehrer*innen teilten mit, dass von ihnen erwartet wird, dass sie die Planung der Lehrkraft 1:1 übernehmen und durchführen.

Der Junge BLLV fordert, dass Förderlehrer*innen nicht als „Ersatzlehrkräfte“ behandelt werden. Sie sollen gemäß ihrer Dienstanweisung zur Förderung/Forderung und als Unterstützung im Klassenverband eingesetzt werden und nur als „letztes Mittel“ für Vertretungen aus ihrem eigentlichen Aufgabenbereich herausgenommen werden.

Gruppengröße und Anzahl an Kooperationslehrkräften

These: Viele Förderlehrer*innen arbeiten mit mehr als den 5 vorgeschriebenen Kooperationslehrkräften. Außerdem wird immer öfter die maximale Anzahl an Schülern in einer Förder-/Fordergruppe überschritten. Die Verteilung im „Gießkannen-Prinzip“ kann keine individuelle Förderung/Forderung ermöglichen, da durch die steigende Anzahl an Klassen auch die zu betreuende Schülerzahl steigt und sich damit die zeitliche Zuwendung für jeden Schüler verringert.

Ergebnis: Die Hälfte der Förderlehrer*innen geben an mit mehr als 5 Kooperationslehrkräften zu arbeiten, 1/4 arbeiten sogar mit mehr als 10 Kooperationslehrkräften zusammen. Die Anzahl der Kooperationslehrkräfte soll gem. KMBeK vom 23.09.2014 die Zahl 5 nicht übersteigen. Der Zeitbedarf für den notwendigen Austausch zur Kooperation und zur individuellen Förderung/Forderung wird sonst zu hoch und die Arbeitszeit der Förderlehrkraft geht über das beamtenrechtliche Maß hinaus.

Förderlehrer*innen fördern oder fordern einzelne Schülerinnen oder Schüler oder arbeiten in Kleingruppen mit 6-8 Kindern. Laut Umfrage geben 1/3 Förderlehrer*innen an, Gruppen in Klassenstärke zu unterrichten, ¼ unterrichten sogar ganze Klassen.

Der Junge BLLV fordert, dass für eine gewinnbringende individuelle Differenzierung die Gruppenstärke von maximal 8 Schülern nicht überschritten wird und die maximale Anzahl von 5 Kooperationslehrkräften stets eingehalten wird.

Allgemeine Forderung:

Jeder Versuch, diesen „Mehrwert“, den der Dienstherr durch den Einsatz der Förderlehrkräfte abschöpft, geltend zu machen, wurde bisher von den politischen Verantwortlichen durchwegs abgelehnt.

Die Fakten und deren Bewertungen, die sich durch die Umfrage des BLLV ergeben, machen sehr deutlich, dass es längst überfällig ist, den Einsatz und die Leistungen der Förderlehrkräfte anzuerkennen und mit angemessenen Maßnahmen zu honorieren.

Zusammenarbeit der Förderlehrer im BLLV und Jungen BLLV

Landesfachgruppenleiter der Förderlehrer Jochen Fischer und Ansprechpartner der Fachgruppe Förderlehrer im Jungen BLLV Alexander Hecht

Mehr Infos: