Zeugnisse und Lernentwicklungsgespräche

Alle Jahre wieder stehen im Februar und im Juli die Zwischen- und Jahreszeugnisse an. Gerade für uns Junglehrer*innen sind die ersten Zeugnisse und Lernentwicklungsgespräche Neuland. Spätestens mit der Klassenleitung an einer Grund- und Mittelschule stellen sich viele Fragen rund um diese Thematik. Wir wollen euch hier mit Tipps, praktischen Beispielen, Vorlagen, aber auch mit rechtlichen Hinweisen unterstützen. Bei all den praktischen Tipps verlieren wir auch das große Ganze nicht aus den Augen: der BLLV fordert ein verändertes, zeitgemäßes Verständnis von Leistung - in der Schule, im Unterricht und in der Lehrerbildung!

Lernentwicklungsgespräche

PLANUNG

  • Zu Beginn des Schuljahres: Absprache mit Kolleg*innen, Einigung auf Schwerpunktkompetenzen, Erstellung von kompetenzorientierten Schüler*innenbeobachtungen, Erstellung des Selbsteinschätzungsbogens, Elternbrief zur Information
  • Kurz vor Weihnachten: Elternbrief mit Terminvorschlägen zum Eintragen (Reservetermine einplanen)
  • 1-2 Wochen vor den Gesprächsterminen: Selbsteinschätzungsbögen ausfüllen lassen, ablegen und auswerten
  • Tag vor dem Gespräch: alle Unterlagen zurechtlegen, ev. Getränke und kleine Snacks besorgen, Spiele/Beschäftigung für Geschwisterkinder vorbereiten, Kontaktliste mit Telefonnummern zurechtlegen

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ABLAUF

  • Willkommensphase
  • Stärken und Schwächen des Schülers bzw. der Schülerin herausarbeiten (zB mithilfe eines Bodenbildes)
  • "Das kann ich besonders gut": Fächer und Kompetenzen zum Arbeits- und Sozialverhalten zuordnen
  • "Das fällt mir noch schwer": Fächer und Kompetenzen zum Arbeits- und Sozialverhalten zuordnen (Hilfestellung mit dem zuvor ausgefüllten Selbsteinschätzungsbogen möglich)
  • Rückmeldung an den/die Schüler*in zu den vorhergehenden Punkten
  • "Daran möchte ich noch arbeiten" aus Sicht des Schülers bzw. der Schülerin, ergänzt durch "Das soll sich ändern" durch die Lehrkraft
  • Noch nicht besprochene Wünsche des Schülers/der Schülerin thematisieren ("Das möchte ich noch sagen")
  • Konkrete Zielvereinbarung besprechen und festhalten

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Vielen Dank für die Tipps und Einblicke an Junglehrerin Meike Fuchs (Mittelschule)!

TIPPS FÜR DIE VORBEREITUNG:

  • Zeitplan für Eltern vorbereiten: 3 Antwortoptionen anbieten, alle Termine übersichtlich darstellen
  • Maximal 3-5 Gespräche pro Tag
  • LEG-Bögen ausfüllen (von allen unterrichtenden Lehrkräften) und Selbsteinschätzung der Kinder vorher in der Schule erfassen (Lehrer = Kreissymbol, SuS = Kreuzchen)
  • Zwischenpausen einplanen: Gespräche können auch länger dauern u.U., Toilettengang und Essens-/Trinkpause einplanen
  • Standpunkt im Gespräch noch einmal vor Beginn verdeutlichen: kein Elterngespräch, sondern Gespräch zwischen L und SuS, Elternteil hört zu (kann evtl. bei Zielformulierung oder sonstigem helfen à nach Aufforderung)
  • Überlegungen treffen: Welche Fächer sollen besprochen werden? D, MA, HSU (man muss nicht alles besprechen, nur das wichtigste)
  • Material vorbereiten: Zielkärtchen schneiden, PPP bereithalten (je nach LEG unterschiedlich), Stifte hinlegen
  • Platz für Elternteil etwas weiter weg vom Tisch bereitstellen

IDEEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG

  • Stärken visualisieren, z.B. durch Edelsteine (das sind deine Besonderheiten, das klappt schon gut, darauf kannst du stolz sein)
  • Schwierigkeiten in den Lernbereichen z.B. durch Kieselsteine einschätzen lassen (großer Stein: großes Problem, kleiner Stein: kleines Problem)
  • wertschätzende Atmosphäre schaffen
  • Selbsteinschätzung vom Kind miteinbeziehen
  • dem Kind genügend Zeit zum Ausreden geben
  • Zielformulierung mit Gegenständen visualisieren à Was möchte ich verändern? Kann mir dabei jemand helfen?: Sanduhr bei HA-Erledigung, Wörterbuch: selbst Wörter nachschlagen, Mathebuch: 10min jeden Tag Aufgaben üben, Radiergummi oder Lineal: eigene Texte überarbeiten, Lineal: Lesestrategien anwenden… kleines Lesebuch: 10min am Abend selbstständig lesen; Hörspiel-CD: mehr „Deutsch anhören, Brille: beim Lernen dran bleiben, Playmobil-Figur Mama/Papa o.ä.
  • Zielformulierung auf LEG-Bogen festhalten, gemeinsam mit Kind formulieren; Ziel auf einem extra Kärtchen oder Rakete für zuhause oder Mäppchen als Erinnerung mitgeben
  • Ziele mit Zeitraum verknüpfen: kurzfristig, mittelfristig, langfristig; bis zu den nächsten Ferien…
  • Sonnenstrahlen als Wunschstrahlen: Was soll sich verändern im nächsten halben Jahr? Soll etwas gleich bleiben? Elternteil, Kind und LehrerIn schreiben jeweils einen „Wunsch auf einen gelben Sonnenstrahl auf, der laut vorgelesen und an das Ziel für zuhause getackert wird

IDEEN FÜR DIE NACHBEREITUNG:

  • LEG-Bögen für Schülerakt kopieren
  • Visualisierung im Klassenzimmer anregen: Das sind unsere Ziele für das kommende Halbjahr…
  • evtl. Schülersprechstunde nach gewisser Zeit anbieten, um über vereinbartes Ziel und dessen Umsetzung zu sprechen

Weiterführende Infos:

Vielen Dank für die Tipps und Einblicke an Junglehrerin Maria Göb (Grundschule)!

Wir haben unsere Tipps für die LEGs in vier unterschiedliche Bereiche unterteilt: Erstellung der LEG-Bögen, Vorbereitung der Kinder und Eltern auf die LEGs, Durchführung der LEGs und Weiterarbeit mit den Zielvereinbarungen aus den LEGs.

ERSTELLUNG DER LEG-BÖGEN

  • Oft sind an den Schulen bereits  schuleinheitliche Bögen erstellt worden. Fragt deshalb immer erst einmal dort nach!
  • Wenn ihr selbst Bögen erstellen wollt, gibt es beim ISB Vorlagen, welche an die eigene Lerngruppe und die behandelten Unterrichtsinhalte angepasst werden können. Löscht also für die Übersichtlichkeit nicht benötigte Items (= nicht behandelte Unterrichtsinhalte) heraus oder formuliert die Items um, damit sie zu eurem Unterricht passen.
  • Die Selbsteinschätzungsbogen und der eigentliche LEG-Bogen sollten inhaltlich übereinstimmen, damit die Einschätzungen von Schülern und Lehrern miteinander verglichen werden können.
  • Verwendet bei den einzuschätzenden Aussagen kindgerechte Formulierungen in einfacher Sprache, v.a. im Selbsteinschätzungsbogen!
  • Trefft kurze, knappe, klar formulierte Aussagen, die jeweils immer nur eine Kompetenz erfassen.
  • Ordnet die Aussagen nach Fächern und innerhalb der Fächer nach Lernbereichen.
  • Achtet bei der Einschätz-Skala auf eindeutige und klare Symbole bzw. auf Antwortmöglichkeiten, die zu den Aussagen passen. Jüngeren Kindern fällt das Einschätzen anhand von Symbolen in der Regel leichter als anhand von Begriffen. Außerdem sollten nicht zu viele Kategorien bzw. Abstufungen gewählt werden.
  • Der gesamte Bogen sollte übersichtlich gestaltet sein.

VORBEREITUNG

  • Vorbereitung der Kinder auf die LEGs
    • Die Reflexionsfähigkeit der Schüler sollte von Beginn des Schuljahres an trainiert werden, damit die Kinder es gewohnt sind, über das eigene Lernen nachzudenken und darüber zu sprechen. Dies kann z.B. folgendermaßen erreicht werden:
      • Daumenabfragen am Ende einer Unterrichtsphase oder Einheit
      • Reflexionen im Gesprächskreis am Ende des Schultages / der Schulwoche
      • Lerntagebücher führen
      • Lernlandkarten einsetzen
    • Die Einführung fester Symbole bzw. Kategorien für die Einschätzung eigenen Lernens auch im Unterricht und in Lernzielkontrollen (in Jgst. 1/2) (à z.B. Smileys, Daumen, Sterne,  Ampelfarben, etc.), welche dann später auch im LEG verwendet werden, erleichtert es den Kindern, sich einzuschätzen und die Fremdeinschätzung der Lehrkraft zu verstehen.

  • Vorbereitung der Eltern auf die LEGs   
    • Allgemeine Informationen über die Lernentwicklungsgespräche sollten bereits am ersten Elternabend gegeben werden (Was sind LEGs? Grober Ablauf, …)
    • Im Informationsbrief  kurz vor den Gesprächen kann dann der Rahmen der Lernentwicklungsgespräche noch einmal definiert werden:
      • Selbstreflexionsbögen sollen von den Kindern so selbstständig wie möglich ausgefüllt werden und deren (Selbst-)Einschätzung widerspiegeln, nicht die der Eltern.
      • Das Kind steht beim LEG im Mittelpunkt und ist der Gesprächspartner! Die Eltern sind Zuhörer.
      • Der zeitliche Rahmen (Dauer des Gesprächs) sollte genau vorgeben werden.

DURCHFÜHRUNG

  • Durchführung
    • Eine gute Vorbereitung des Gesprächs seitens der Lehrkraft ist das A&O!
    • Habt immer alle Unterlagen (Schülerbeobachtungen, Noten, Proben, Selbstreflexionsbogen und LEG-Bogen, etc.) für das jeweilige Kind griffbereit parat, falls ihr etwas nachschauen müsst.
    • Sorgt für eine freundliche Gesprächsatmosphäre bevor ihr mit dem LEG beginnt. Falls ihr ein Klassenmaskottchen habt, platziert es am Tisch – das nimmt den Kindern die Angst!
    • Legt eine kommunikative Sitzordnung fest. Unser Tipp: Sitzen über Eck, die Lehrkraft sitzt seitlich am Tisch, das Kind sitzt vor dem Tisch, die Eltern sitzen leicht versetzt ein Stück hinter dem Kind, damit sie ihm über die Schulter blicken können. So bekommen sie alles mit, die Sitzordnung verdeutlicht aber auch, dass es ein Gespräch zwischen Lehrkraft und Kind ist und kein „Elterngespräch“.
    • Plant nicht zu viele Gespräche an einem Tag, damit ihr allen Kindern gerecht werdet und euch gut vorbereiten könnt.
    • Denkt auch an Pausen und Puffer zwischen den Lernentwicklungsgesprächen, falls es doch einmal länger dauert.
    • Stellt eine Sanduhr auf, damit die Kinder sehen, wieviel Zeit noch ist.
    • Je jünger das Kind ist, desto kürzer sollte das Gespräch gehalten werden, da die Konzentration noch nicht so lange aufrechterhalten werden kann.
    • Visualisieren hilft den Kindern sich selbst auszudrücken und ihnen die (Fremd)-Einschätzung durch die Lehrkraft näherzubringen! (z.B. Legen von Einschätz-Symbolen, Einordnen an einer Zielscheibe, etc. – je nachdem welches System den Kindern vom Unterrichtsgeschehen her bekannt ist!) Ein Beispiel findet ihr nachfolgend.
    • Um ein „echtes Gespräch“ zu führen, empfiehlt es sich, sich nicht stur am LEG-Bogen und der Reihenfolge der Items entlangzuhangeln, sondern die Kinder den Gesprächsverlauf mitbestimmen zu lassen. Lasst die Kinder also z.B. aussuchen mit welchem Fach sie beginnen wollen.
    • Wichtig: Behaltet beim Gespräch die Lernentwicklung im Auge, d.h. stellt nicht nur den momentanen Lernstand dar, sondern setzt diesen in Bezug zur individuellen Entwicklung des Kindes.
    • Vereinbart am Ende des Gesprächs konkrete, klare Ziele vereinbaren. Ganz wichtig dabei: Die Schüler sollten das Ziel möglichst selbst finden bzw. formulieren, das motiviert sie und verpflichtet sie in gewisser Weise auch daran zu arbeiten.

WEITERARBEIT

  • Weiterarbeit mit den Zielen
    • Vereinbarte Ziele aus dem LEG sollten beim Kind präsent gehalten, z.B. im Lerntagebuch oder mittels Tischkärtchen, da sie sonst schnell wieder aus dem Gedächtnis verschwinden.
    • Die vereinbarten Ziele und die Arbeit daran sollten auch nach dem LEG immer wieder mit dem Kind gemeinsam reflektiert werden, um die Lernentwicklung weiter zu unterstützen.

Vielen Dank für die Tipps und Einblicke an Junglehrerin Veronika Billmann (Grundschule)!

Nach Login in den Mitgliederbereich (siehe rechts oben), findest du hier ein Visualisierungsbeispiel eines Lernentwicklungsgesprächs:


Zeugnisbemerkungen an der Mittelschule

Im Folgenden haben wir dir Praxistipps für die Zeugniserstellung deiner (Mittelschul-) Schüler*innen als Text zusammengefasst. Falls du sie lieber als Video ansiehst, dann bieg hier auf IGTV ab: 

Das Zeugnis soll einen Überblick über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler (SuS) geben und auch ihr Lernverhalten im jeweiligen Halbjahr bzw. der Jahrgangsstufe dokumentieren. Zudem ist es v.a. in höheren Jahrgangsstufen Grundlage für den weiteren Bildungsweg der SuS (Übertritt auf eine andere Schulart etc.).

Dazu gehört eine allgemeine Bemerkung zum Arbeits- und Sozialverhalten der SuS am Anfang des Zeugnisses. Welchen Umfang diese haben, entscheidet meist die Schule bzw. das Schulamt im Vorfeld. Verantwortlich für das Verfassen dieser Bemerkung ist die Klassenleitung, jedoch soll sie dafür auch die Fachlehrkräfte, die in der Klasse unterrichten, zu Rate ziehen und in deren Einvernehmen festlegen.

Wichtig ist dabei, dass besonders ab der 8. Jahrgangsstufe keinerlei Formulierungen im Zeugnis auftauchen dürfen, die negativ hinsichtlich einer Bewerbung sein könnten. („[…]die den Übertritt ins Berufsleben erschwert.“ MSO §18 (2)) Außerdem wird ein evtl. besuchtes Wahlfach, eine Arbeitsgemeinschaft oder eine Tätigkeit in der Schülermitverantwortung in dieser Bemerkung erwähnt.

Zum Erstellen dieser allgemeinen Formulierungen gibt es eine Vielzahl von (kostenlosen) Tools und Programmen, ein recht gelungenes Beispiel mit einer Vielzahl von Möglichkeiten ist die Internetseite www.schuelerbeurteilungen.de.

Hinsichtlich der Zeitform muss darauf geachtet werden, dass das Zwischenzeugnis immer im Präsens (Gegenwart) formuliert ist, während das Jahreszeugnis im Präteritum (1. Vergangenheit) geschrieben werden muss. Die Zeugnisse müssen den vom KM vorgegebenen Musterblättern entsprechen. Die genauen Dateien bzw. Vorlagen dazu bekommt man rechtzeitig von seiner Schulleitung. Zudem müssen die Zeugnisbemerkungen meist rechtzeitig bei dieser eingereicht werden, damit sie Korrektur gelesen werden können.

Mit dem LehrplanPLUS hat sich auch beim Schreiben der Zeugnisse einiges geändert. Zusätzlich zu den Ziffernoten müssen in bestimmten Fächern in gewissen Jahrgangsstufen (5-7) Aussagen zur Kompetenzentwicklung der SuS gegeben werden.

Ziel dieser Formulierungen ist es, dass den SuS sowie den Erziehungsberechtigten zusätzlich zur Ziffernnote eine individuelle Aussage zum Lern- und Leistungsstand in dem jeweiligen Teilbereich zu geben. Dadurch soll klar werden, in welchen Teilbereichen, die in dem Halbjahr behandelt wurden, das Kind Stärken und wo vielleicht Schwächen hat, da gerade die Hauptfächer inhaltlich sehr umfangreich und vielfältig sind. Ein*e Schüler*in ist vielleicht in Geometrie gut, tut sich in Algebra aber noch schwer. Der/die Banknachbar*in wiederum hat keine Probleme mit Hörtexten in englischer Landessprache, wohl aber mit den Formen der unregelmäßigen Verben. All diese inhaltlichen Lernbereiche sollen in der Bemerkung differenziert aufgeführt werden.

Die Lehrkraft entscheidet selbst, welche und wie viele Kompetenzbereiche in den jeweiligen Fächern (D/DaZ, M, E) im Zeugnis festgehalten werden sollen. Dabei ist auf eine gleichmäßige quantitative Verteilung zu achten, also in allen Fächern sollte die Bemerkung ähnlich lang sein. Genaue Vorgaben hierzu macht i.d.R. die Schule oder das Schulamt im Vorfeld. Einfach mal bei den (Parallel-) Kolleg*innen erkundigen, wie das gehandhabt wird. Viele Schulen verfügen auch über Programme, die Wortbausteine zu den Formulierungen vorgeben und bei der Zeugniserstellung helfen.

Rechtliche Vorgaben zu den jeweiligen Fächern findet man in der Mittelschulordnung (MSO §18 Abs. 2). In der 5. bis 7. Jahrgangsstufe kann das Zwischenzeugnis durch das Lernentwicklungsgespräch ersetzt werden. In den höheren Jahrgangsstufen kann ein solches Gespräch ergänzend zum Zeugnis erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft jede Schule zu Beginn des Schuljahres für sich.

Die Leistung und der Lernfortschritt der SuS sollte mithilfe von Beobachtungen, Gesprächen oder Arbeitsergebnissen der Kinder dokumentiert werden. Die jeweilige Kompetenz der SuS kann dabei mithilfe einer vierstufigen Skala eingeteilt werden. Dadurch kann der individuelle Lernprozess beobachtet werden. Mithilfe der Skala kann man Leistungsnachweise und Aufgaben im Vorfeld planen und den auch SuS eine Rückmeldung zum Lernstand geben.

  • Basis für die Formulierung der Zeugnisbemerkungen
  • Je nach Kompetenzniveau gibt es verschiedene Indikatoren, die bei der Ausformulierung verwendet werden können
  • Die jeweilige Wortbemerkung sollte auch die vergebene Note wiederspiegeln und verständlich sein
  • Grundlage dafür sind v.a. die bisher erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise der SuS in dem jeweiligen Fach

Bei der Formulierung von kompetenzorientierten Zeugnisbemerkungen sollte man NICHT:

  • Das Lernverhalten im Fach subjektiv bewerten
  • Den Charakter des Kindes beschreiben
  • Noten ausschreiben, z.B. befriedigend, ausreichend
  • Das Lern- und Arbeitsverhalten beschreiben (gehört in die allgemeine Bemerkung oben)

Rechtliche Hinweise für die Zeugniserstellung

Beim Erstellen von Zeugnissen musst du einige rechtliche Vorgaben beachten. Das Wichtigste dazu haben wir für dich gesammtelt.

Jede Schulart hat eine eigene Schulart. Dem übergeordnet ist das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, kurz BayEUG genannt.

Hier findest du bereits wichtige Paragraphen, die für alle Schularten gelten:

§ 53 Zwischen- und Jahreszeugnisse

  • 1) Das Zwischenzeugnis wird immer am Freitag der zweiten vollen Woche im Februar ausgestellt. 
  • 2) Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt.
  • 3) Unter Berücksichtigung der einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen werden Zeugnisse erteilt. Hierbei werden die gesamten Leistungen einer Schülerin bzw. eines Schülers unter Wahrung der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft bewertet. 
  • 4) Zwischenzeugnis und Jahreszeugnis müssen Kommentare über Anlage, Mitarbeit und Verhalten der Schüler enthalten.
  • 5) Das Jahreszeugnis des letzten Schuljahres (also in der Regel das Abschlussjahr) darf keine Bemerkung enthalten, die den Übertritt in das Berufsleben erschwert => hier gibt es aber noch eigene Ergänzungen in den jeweiligen Schulordnungen.

1. Die Zwischenzeugnisse in den Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie die Jahreszeugnisse in der Jahrgangsstufe 1 enthalten einen Bericht mit Beobachtungen insbesondere zum Sozialverhalten, zum Lern- und Arbeitsverhalten, zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern und zur individuellen Lernentwicklung.

2. Die Jahreszeugnisse in den Jahrgangsstufen 2 bis 4 sowie die Zwischenzeugnisse in der Jahrgangsstufe 3 enthalten Noten in den Pflichtfächern, Aussagen zum Kompetenzerwerb in den Fächern sowie zur individuellen Lernentwicklung.

3. Im Fach Englisch wird die individuelle Leistungsentwicklung beschrieben und keine Note erteilt.

4. Die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und am Förderunterricht wird ebenso gewürdigt wie freiwillige Tätigkeiten für die Schulgemeinschaft.

5. Das Zwischenzeugnis kann in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt werden, an dem die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, die Schülerin oder der Schüler und die Erziehungsberechtigten teilnehmen.

6. Am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eine Zwischeninformation zum Leistungsstand, die die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern enthält. Lassen es die Leistungen der Schülerin oder des Schülers im ersten Schulhalbjahr fraglich erscheinen, ob ihr oder ihm am Ende des Schuljahres die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt werden kann, wird die Gefährdung im Zwischenzeugnis angegeben.

7. Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis. Das Übertrittszeugnis stellt fest, für welche Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet ist; es gilt nur für den Übertritt im jeweils folgenden Schuljahr.

1. Die Zwischen- und Jahreszeugnisse enthalten Noten in den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern

2. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 Aussagen zur Lernentwicklung in den Fächern Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache, Mathematik und Englisch. 

3. Aussagen zur Lernentwicklung sind in den Jahrgangsstufen 5 und 6 auch in den übrigen Fächern und in der Jahrgangsstufe 7 in allen Fächern möglich.

4. In der Jahrgangsstufe 9 enthält das Jahreszeugnis der Regelklassen auch die Gesamtnote der Projektprüfung.

5. In den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 darf ein Zeugnis keine Formulierung enthalten, die den Übertritt in das Berufsleben erschwert.

6. Die Teilnahme am Wahlunterricht wird durch eine den erzielten Fortschritt kennzeichnende Bemerkung bestätigt. ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht wird nicht erwähnt; auf Antrag wird eine Note erteilt.

7. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Unterrichts im Fach Deutsch ausschließlich auf der Grundlage des Lehrplans für das Fach Deutsch als Zweitsprache unterrichtet werden, erhalten eine Note für das Fach Deutsch als Zweitsprache.

8. Die Zeugnisnoten, die Aussagen zur Lernentwicklung im jeweiligen Fach und die Bewertung des Sozialverhaltens. sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens werden von der Klassenleiterin oder vom Klassenleiter im Einvernehmen mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften festgesetzt; die Bewertungen in den einzelnen Fächern erfolgen auf Grund der Einzelnoten für schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise in pädagogischer Verantwortung.

9. Das Zwischenzeugnis kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt werden, an dem die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, die Schülerin oder der Schüler, mindestens ein Erziehungsberechtigter und nach Bedarf weitere Personen teilnehmen.

1. Über die in den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern im Schuljahr erzielten Leistungen erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 11 ein Jahreszeugnis.

2. In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 sind Bemerkungen[...] über Anlagen, Mitarbeit und Verhalten der Schülerin oder des Schülers in das Zeugnis aufzunehmen. Die Mitarbeit ist unabhängig von den Leistungen zu beurteilen.

3. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 darf das Jahreszeugnis keine Bemerkung enthalten, die den Übertritt in das Berufsleben erschwert.

4. Das Zeugnis wird von der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter entworfen und von der Klassenkonferenz festgesetzt. In den Fällen des Nichtvorrückens, des Vorrückens auf Probe oder des Notenausgleichs spricht die Klassenkonferenz eine Empfehlung aus; die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz.

5. Bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschülerinnen und Aussiedlerschülern kann in den ersten beiden Jahren des Schulbesuchs in der Bundesrepublik Deutschland die Benotung im Fach Deutsch in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 durch eine Bemerkung über die mündliche und schriftliche Ausdrucks- und Verständigungsfähigkeit ersetzt oder erläutert werden.

6. Im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die diese Jahrgangsstufe mit Erfolg besucht haben, den zusätzlichen Vermerk: „Dieses Zeugnis schließt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses ein.“

7. Im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die diese Jahrgangsstufe mit Erfolg besucht haben, den zusätzlichen Vermerk: „Der Schüler bzw. die Schülerin ist damit zum Eintritt in die Qualifikationsphase der Oberstufe des Gymnasiums berechtigt.“

8. In den Jahrgangsstufen 5 bis 11 wird zum Schulhalbjahr ein Zwischenzeugnis [...] ausgestellt. Darin sind die Mitarbeit und das Verhalten zu beurteilen.

9. Das Zwischenzeugnis kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 einheitlich durch mindestens zwei schriftliche Informationen über das Notenbild der Schülerinnen und Schüler ersetzt werden. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Elternbeirat vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres.

10. Erscheint die Erlaubnis zum Vorrücken gefährdet, so weist die Schule [...] darauf hin. Besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Jahrgangsstufe gemäß Art. 53 Abs. 3 BayEUG oder wegen Überschreitens der Höchstausbildungsdauer (Art. 55 Abs. 1 Nr. 6 BayEUG, § 14) nicht mehr wiederholt werden darf, wird auch darauf hingewiesen.

11. Für die Ausbildungsabschnitte 12/1, 12/2 und 13/1 werden Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt [...] erstellt.

12. Die Zeugnisse über die Ausbildungsabschnitte 12/1 und 12/2 werden zum Schulhalbjahr und zum Termin des Jahreszeugnisses, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt 13/1 zum ersten Unterrichtstag nach dem 23. Januar erstellt. 

13. Über die im Ausbildungsabschnitt 13/2 erzielten Ergebnisse erhält die Schülerin oder der Schüler anstelle eines Zeugnisses eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung, die in die Gesamtqualifikation einzubringenden Halbjahresleistungen spätestens eine Woche vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung zu benennen.

1. Das Zwischenzeugnis kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 für alle oder einzelne Jahrgangsstufen, nicht jedoch für einzelne Klassen, durch mindestens zwei schriftliche Informationen über das Notenbild der Schülerinnen und Schüler ersetzt werden. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Elternbeirat vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres. Unabhängig davon stellt die Schule Schülerinnen und Schülern in begründeten Fällen, insbesondere für Bewerbungszwecke, auf Antrag ein Zwischenzeugnis nach Abs. 1 gegebenenfalls auch nachträglich aus.

2. Wenn es die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers im ersten Schulhalbjahr fraglich erscheinen lassen, ob ihr oder ihm am Schluss des Schuljahres die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt werden kann, wird die Gefährdung im Zwischenzeugnis bzw. in den Informationen über das Notenbild angegeben; besteht die Gefahr, dass die Schülerin oder der Schüler die Jahrgangsstufe gemäß Art. 53 Abs. 3 BayEUG oder wegen Überschreitens der Höchstausbildungsdauer gemäß § 15 nicht mehr wiederholen darf, so wird darauf besonders hingewiesen. 

3. Ab Jahrgangsstufe 9 sind die Erziehungsberechtigten hiervon sowie von der Gefährdung des Bestehens der Abschlussprüfung durch ein gesondertes Schreiben zu benachrichtigen.

4.Bei Schülerinnen und Schülern mit nicht deutscher Muttersprache, die keinen eigenständigen Deutschunterricht erhalten haben, und Aussiedlerschülerinnen und -schülern kann in den ersten beiden Jahren des Schulbesuchs in der Bundesrepublik Deutschland die Benotung im Fach Deutsch in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 durch eine allgemeine Bewertung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucks- und Verständigungsfähigkeit ersetzt oder erläutert werden.

5. In das Jahreszeugnis ist eine allgemeine Bemerkung über Anlagen, Mitarbeit und Verhalten der Schülerin oder des Schülers aufzunehmen, in das Zwischenzeugnis eine Bemerkung über Mitarbeit und Verhalten. 

6. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 dürfen die Zeugnisse keine Bemerkung enthalten, die den Übertritt in das Berufsleben erschwert. 

7. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers sind Tätigkeiten in der Schülermitverantwortung, als Schülerlotse oder sonstige freiwillige Tätigkeiten für die Schulgemeinschaft zu vermerken.

8. Die Entscheidung über das Vorrücken muss im Jahreszeugnis vermerkt sein.

9. Die Zeugnisse werden von der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter entworfen und von der Klassenkonferenz festgesetzt. 2In den Fällen des Vorrückens auf Probe spricht die Klassenkonferenz eine Empfehlung aus, die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz.

Auszüge vom 12. Januar 2022. Bitte beachte, dass wir hier nur die relevanten Paragraphen für die Zeugniserstellung veröffentlicht haben, die im Normalfall ausreichen. In Sonder- und Einzelfällen schlage in den vollständigen Gesetzestexten (BayEUG und Schulordnung deiner Schulart) nach:


Das Lern- und Leistungsverständnis des BLLV

"Das alte Leistungsverständnis ist überholt" - so beginnt das BLLV-Positionspapier über Leistung im 21. Jahrhundert. 2018 verabschiedet, ist es vor dem Hintergrund der Entwicklungen seit Ausbruch der Coronapandemie aktueller denn je. In einer Zeit, in der sich selbst für Erwachsene die Unsicherheiten einer weltweiten Pandemie überwältigend anfühlen können, soll an den Schulen zwischen Coronatests und Quarantäneanordnungen eine Notenaufholdjagd stattfinden?

Um die Entwicklung von Defizit-Kompensation in Richtung Kompetenzen der Zukunft voranzutreiben, braucht es ein verändertes, zeitgemäßes Verständnis von Leistung - und zwar in der Schule, im Unterricht und bereits in der Lehrerbildung. Schule kann die Entwicklungen der Gesellschaft entscheidend mitprägen und somit auch, ob wir uns zukünftig von Konkurrenzdenken leiten lassen, oder Selbstwirksamkeit leben und Vielfalt als Asset verstehen.

Ein pädagogisches Leistungsverständnis, das den einzelnen Schüler und die
einzelne Schülerin ins Zentrum rückt braucht vor allem eines: Zeit. Zeit für ganzheitliche Bildung mit Herz.Kopf.Hand. Mit den aktuellen Rahmen- und Arbeitsbedingungen kann dieser Wandel nicht stattfinden. Welche Voraussetzungen es an der Schule und in der Lehrerbildung braucht, ist im Positionspapier nachzulesen: Zum Positionspapier "Leistung im 21. Jahrhundert" (öffnet PDF-Dokument).

Gelernt haben wir alle, dass Schule nicht mehr Schule ist. Die zwei Jahre Schule unter Corona-Bedingungen haben uns Lehrkräften, den Eltern und den Schülern doch eines ganz deutlich gezeigt: Pythagoras, Periodensystem und Preußische Geschichte sind das eine, Psychologie, Resilienz und Philosophie in der Schule das andere.

Unser Lern- und Leistungsbegriff darf sich nie mehr nur auf das bloße Auswendiglernen von Wissens- und Kompetenzbereichen beschränken, sondern muss nochmal mehr ganzheitlicher, verständnisintensiv und alltagsbezogen sein.

Bulimisches Lernen ist out – ganzheitliche Bildung mit Herz.Kopf.Hand. ist angesagt! Die „ganze“ Lehrerin von der Haarspitze bis zum kleinen Zeh ist gefragt. Multiprofessionelle Teams sind mehr denn je notwendig. Der Auftrag von Schule muss neu definiert werden!

Simone Fleischmann, BLLV-Präsidentin