Der Weg zum Staatsdiener

Das Ziel: Beamter auf Lebenszeit - Der Staat prüft genau, an wen er sich ein Berufsleben lang bindet. Es gibt grundsätzlich drei Versagensgründe: die mangelnde fachliche Eignung, die mangelnde charakterliche Eignung und die mangelnde gesundheitliche Eignung.

Das Ziel: Beamter auf Lebenszeit - Der Staat prüft genau, an wen er sich ein Berufsleben lang bindet. Es gibt grundsätzlich drei Versagensgründe: die mangelnde fachliche Eignung, die mangelnde charakterliche Eignung und die mangelnde gesundheitliche Eignung.

Probezeit

Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit steht das Probebeamtenverhältnis. Um in dieses aufgenommen zu werden, muss man die vom Kultusministerium jedes Jahr für jedes Lehramt neu herausgegebene Einstellungsnote erreichen und darf nicht über 45 Jahre alt sein.

Das Probebeamtenverhältnis beträgt zwischen 1 ½ und 5 Jahre (verkürzte und maximale Probezeit). In der Regel dauert die Probezeit zwei Jahre. Während der Probezeit werden die oben genannten drei Kriterien weiter überprüft. Stehen diese – oder eines dieser Kriterien nach Ablauf der Probezeit noch nicht fest, wird die Probezeit (zunächst normalerweise für ein Jahr) verlängert bis zu höchstens 5 Jahren. Steht nach 5 Jahren die Eignung für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht fest, muss der Bewerber aus dem Probebeamtenverhältnis entlassen werden.

Während der Probezeit steht man auch unter dem Schutz des Dienstherrn: Ein Arbeiten in der studierten Schulart ist unabdingbar, man soll die studierten Fächer unterrichten und darf während der Probezeit grundsätzlich nicht als Mobile Reserve zum Einsatz kommen.

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung wird zunächst durch die bestandenen Staatsexamina nachgewiesen. Während der Probezeit wird die fachliche Eignung aber weiterhin überprüft. Gibt es Zweifel an der fachlichen Eignung, etwa weil ein plötzlicher Leistungsabfall zu bemerken ist, wird die Probezeit – in der Regel zunächst um ein Jahr – verlängert.

In einem solchen Fall solltest Du Dich an die Seminarleiter und die Rektoren wenden und um Rat fragen.

Selbstverständlich kannst Du Dich auch an uns wenden. Fehlt die fachliche Eignung, ist auch eine Anstellung im Staatsdienst ausgeschlossen.

Charakterliche Eignung

Zur charakterlichen Eignung gehört ein leeres Vorstrafenregister und man muss fest auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung stehen.

Man darf also nicht verbotenen Organisationen, Sekten oder Parteien angehören.Der Beamte als Staatsdiener hat eine besondere Verantwortung: Er darf dem Ansehen des eigenen Standes in der Öffentlichkeit nicht schaden. Deswegen muss der Kandidat ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Einstellung vorlegen.

Fehlt die charakterliche Eignung, ist auch eine Anstellung im Staatsdienst nicht möglich.

Sollte in früherer Zeit ein Eintrag im Führungszeugnis vorhanden sein, kommt es darauf an, wie lange die letzte Tat zurücklag und um welche Tat es sich handelte. Unter Umständen ist hier eine Verbeamtung möglich, wenn für die Regierung ersichtlich ist, dass sich der Bewerber inzwischen bewährt hat. In aller Regel kann man sich hier daran orientieren, wann die Taten im Führungszeugnis gelöscht werden müssen.

Bei einer Verurteilung aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes gilt dies jedoch nicht. Grund hierfür ist das Jugendarbeitsschutzgesetz §25, Abs. 1, Satz 4:

Personen, die wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig verurteilt worden sind, dürfen Jugendliche [...] nicht beaufsichtigen, nicht anweisen, nicht ausbilden und nicht mit der Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Jugendlichen beauftragt werden.

Bitte wende Dich in einem solchen Fall an die BLLV-Abteilung Recht!

Tattoos - eine Charakterfrage?

In diesem Zusammenhang sei auch auf Tätowierungen hingewiesen: Wer an sichtbarer Stelle große oder extreme Tattoos mit verfassungsfeindlichen, gewalttätigen oder sexistischen Motiven trägt, wird gewiss Schwierigkeiten hinsichtlich seiner charakterlichen Eignung bekommen.

Gesundheitliche Eignung

Gesundheitliche Eignung für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bedeutet, dass der Amtsarzt eine Prognose erstellen kann, dass der Bewerber mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90 % gesund das Pensionsalter erreicht.

Im Fall einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 %) muss attestiert werden, dass mit ebenso hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass der Bewerber die nächsten 5 Jahre ohne größere Krankheiten übersteht. Wenn eine Schwerbehinderung besteht, sollte diese amtlich festgestellt werden.

Zweifel und Bedenken bestehen grundsätzlich bei psychischen Krankheiten, bei Übergewicht und bei chronischen Krankheiten des Verdauungs- und Skelettapparats.Wer bereits bei der amtsärztlichen Untersuchung vor Beginn des Vorbereitungsdienstes völlig gesund ist, kann unter Umständen ohne weitere gesundheitliche Prüfung Beamter auf Lebenszeit werden. Bestehen Bedenken, wird man erneut vorgeladen.

Das gilt auch für folgende Fälle:

  • wenn sich während der zwei Jahre im Vorbereitungsdienst oder
  • wenn sich während der vier Jahre Vorbereitungsdienst / Probezeit zu viele Krankheitstage anhäufen,
  • wenn einzelne Krankheitstage auffällig sind, also bspw. wenn man immer an dem Tag, an dem man Nachmittagsunterricht hat, krank ist,
  • wenn eine Erkrankung amtsbekannt ist.

Tipps für den Arztbesuch

Die amtsärztlichen Untersuchungen haben keinen festgelegten Zeitpunkt. Sie sollten nur bis Ende Juli (bei Beginn im Februar: Ende Dezember) abgeschlossen sein, damit die Beteiligten das kommende Schul(halb)jahr planen können.

  • Wahrheitspflicht:
    Beantwortet die vom Amtsarzt gestellten Fragen mit einem klaren „Ja“ und „Nein“. Vermeidet wenn möglich Äußerungen wie „ich glaube“, „ich meine“, „ich bin mir nicht sicher“! Alle Fragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Sollte sich später herausstellen, dass die Verbeamtung durch Falschangaben erschlichen wurde, wird der Betroffene in der Regel umgehend entlassen.
  • Urin-/Blut-Proben:
    Das Gesundheitsamt hat keine Befugnis, Urin oder Blut ohne Eure Einwilligung abzunehmen und zu untersuchen. Ansonsten wäre es Körperverletzung. In jedem Fall lasst Euch den Grund mitteilen, weswegen Urin oder Blut abgenommen werden soll. Wendet euch dann am Besten an die BLLV-Abteilung Recht.
  • Fitness:
    Am Tag der Untersuchung sollte man „fit“ sein. Das bedeutet, am Vorabend oder noch besser für längere Zeit auf Alkohol, Zigaretten, etc. verzichtet zu haben.
  • Body-Mass-Index:
    Gewicht in Kilogramm geteilt durch Körpergröße in Meter zum Quadrat. Der Wert soll zwischen 20 und 25 liegen. Falls man außerhalb des Idealwerts liegt (nach oben wie nach unten), kann es zu einer Verlängerung der Probezeitkommen.

    In Bayern ist es so, dass man mit einem BMI ab 30 nicht einmal in das Probebeamtenverhältnis aufgenommen wird. Hier wird verlangt, dass man abnimmt und das Gewicht für ein bis zwei Jahre hält, was durch regelmäßiges Wiegen vor Zeugen (Arzt!) auf einer geeichten Waage nachzuweisen ist. Erst danach kann man einen Antrag auf Aufnahme in das Probebeamtenverhältnis stellen.

    Bei einem BMI zwischen 28 und 30 und weiteren nicht optimalen Werten gibt es auch Schwierigkeiten mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Auch hier sollte man, wenn man verbeamtet werden möchte, abnehmen, und das niedrigere Gewicht für eine ganze Weile – nachweisbar, s.o. – halten.

  • Psychotherapie:
    Wer in psychotherapeutischer Behandlung war oder ist, hat die Pflicht, eine entsprechende Frage wahrheitsgemäß zu beantworten. Gerade psychische Erkrankungen können für eine Verbeamtung kritisch werden, da die Krankheitsbilder erfahrungsgemäß in vielen Fällen wieder auftreten können. Daher sollte ein Betroffener entsprechende fachärztliche Bescheinigungen, die eine Gesundung bestätigen, beibringen. Dem Dienstherrn genügen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung, um das Beamtenverhältnis nicht auszusprechen.

Bei mangelnder gesundheitlicher Eignung kann man als Lehrer im Angestelltenverhältnis weiter seinen Dienst tun.

Sollten sich Probleme abzeichnen, dann ist es günstig, umgehend Fachleute aus der Abteilung Recht einzuschalten, die ggf. entsprechende Hinweise und Ratschläge im Vorfeld einer amtsärztlichen Untersuchung geben können.

Du kannst Dich auch an sekretariat-hochschulreferat(at)bllv.de wenden und Deine Anfrage wird umgehend weitergeleitet.