Tipps und Infos für Mittelschullehrkräfte

Lehrkräfte an Mittelschulen begleiten die heranwachsenden Jugendlichen in den Jahrgangsstufen 5-9/10 bis zum mittleren Schulabschluss. Vielfalt, Praxisorientierung, Klassenlehrer*innenprinzip und Beziehungsarbeit zeichnen die Arbeit an der Mittelschule aus.

Auf dieser Seite findest du nach Abschluss der Themenwoche Tipps und Infos zu folgenden Themen: Vorbereitungsdienst, Aufbau der Mittelschule, Prüfungen & Leistungen und mobile Reserve.

Vorbereitungsdienst für das Lehramt Mittelschule

Zuteilung
Zu deinem Regierungsbezirk wirst du vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zugeteilt. Die Bezirksregierung wiederum entscheidet dann über deinen Dienstort und dein Studienseminar. Die Zuteilung bzw. Berücksichtigung der Ortswünsche erfolgt nach Sozialkriterien (Kind(er)/Ehepartner). Der Anmeldeschluss für den Vorbereitungsdienst 2022-24 ist der 12.04.2022.

Ausbildungsabschnitte
Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt Mittelschule beginnt immer im September mit Beginn des neuen Schuljahres und ist in zwei Ausbildungsabschnitte mit jeweils 12 Monaten aufgeteilt (1. und 2. Dienstjahr):

  • 1. Dienstjahr: 3 Tage/Woche an Einsatzschule (8 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden, 9 Stunden Hospitation bei der Betreuungslehrkraft) + 2 Tage/Woche Studienseminar (10 Stunden) = 27 Wochenstunden. Dazu kommt normalerweise eine Stunde Besprechung mit deiner Betreuungslehrkraft
  • 2. Dienstjahr: meist mit Klassenleitung (15 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden  gegebenenfalls auch in nicht studierten Fächern, eine Sprechstunde sowie 2 eigenverantwortliche Hospitationsstunden) + 2 Tage/Woche Studienseminar (10 Stunden).
  • Über beide Dienstjahre verteilt ziehen sich die 4 besonderen Unterrichtsvorbereitungen (=BUV) mit jeweils 3 Unterrichtsstunden (aufgeteilt in Einzel- und Doppelstunde). Dabei beobachtet die Seminarleitung den Unterricht und gibt Feedback

2. Staatsexamen und Einstellung

  • Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) endet mit der 2. Staatsprüfung. Das 2. Staatsexamen besteht aus einer Einzellehrprobe (im Hauptfach), einer Doppellehrprobe (in zwei deiner drei Didaktikfächer), einer schriftlichen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung. Zusätzlich ist deine Seminarnote (bewertet Unterrichtskompetenz, erzieherische Kompetenz sowie Handlungs- und Sachkompetenz) ein wesentlicher Bestandteil deiner Benotung
  • Die Gesamtnote, die für die Einstellung in den Staatsdienst relevant ist, berechnet sich aus dem Durchschnitt deines 1. und 2. Staatsexamens. Wenn du ein Planstellenangebot erhalten und angetreten hast, beginnt deine Zeit als Beamt*in auf Probe, bei der du mit voller Stundenzahl von 27. Wochenstunden unterrichtest.

Mehr Infos auf der Website des Kultusministeriums.

Folge unserem Instagram-Account @reftreff_jungerbllv für mehr Einblicke und Tipps rund um den Vorbereitungsdienst - insbesondere am #MittelschulMittwoch!

Junglehrer Sebi hat auf Instagram einige Tipps für dich, um gut durchs Mittelschul-Ref zu kommen: zum IGTV-Video.


Aufbau der Mittelschule

Die Mittelschule geht von der 5. bis zur 9. oder 10. Jahrgangsstufe:

  • Es gibt „Regelklassen“, die von Jahrgangsstufe 5 bis 9 gehen und auf den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nach Jahrgangsstufe 9 vorbereiten.
  • Es gibt Mittelschulen mit dem sog. M-Zug. Dieser beginnt ab der 7. Jahrgangsstufe. Ab dieser Jahrgangsstufe gibt es zusätzlich zur Regelklasse die sog. M-Zug Klasse. In dieser wird nach einem anderen Fachlehrplan unterrichtet. Hier endet die Schullaufbahn nach der 10. Klasse mit dem Mittleren Schulabschluss der Mittelschule.
  • Es gibt Mittelschulen mit 9+2 Modell. Hier gibt es von der 5. bis zur 9. Jahrgangsstufe Regelklassen und es wird nach dem Lehrplan der Regelklassen unterrichtet. Danach  folgen die Vorbereitungsklassen 10 I und die Abschlussklasse 10 II. In diesen zwei Schuljahren findet die Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss der Mittelschule für Schüler*innen statt.
  • Zudem gibt es an vielen Mittelschulen sog. Praxisklassen und Deutschklassen.

Deutschklassen sind Klassen, die Schüler*innen mit nichtdeutscher Muttersprache, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen. Die Schüler*innen besuchen die Deutschklassen für ein Schuljahr, maximal für zwei Schuljahre. Der Schwerpunkt der Deutschklassen liegt mit zehn Wochenstunden Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Ziel der Deutschklasse ist es, die Schüler*innen auf den Besuch einer Regelklasse vorzubereiten.

Das besondere Merkmal der Mittelschule ist die Praxisorientierung. Viele Praktika und das Fach WiB als zentrale Säule bieten eine große Berufsorientierung zusätzlich zur Allgemeinbildung in den bekannten Schulfächern.

Praxisklassen sind Klassen, die eine besondere Förderung von Schüler*innen der Mittelschule mit großen Lern- und Leistungsrückständen ermöglichen. Im Fokus steht dabei die Kooperation mit Betrieben  aus der Wirtschaft in Form von Praktika, die die Schüler*innen auf ihrem Weg ins Berufsleben begleiten sollen.

Die Mittelschule bietet verschiedene Abschlüsse:

  • "Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule" wird allen Schüler*innen verliehen, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben.
  • "Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule in der Praxisklasse bzw. in der Deutschklasse", der Schüler*innen verliehen wird, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Praxisklasse oder eine Deutschklasse besuchen und eine spezielle Abschlussprüfung mit hoher Praxisorientierung bestehen.
  • "Qualifizierender Abschluss der Mittelschule": Dieser Abschluss ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schüler*innen am Ende der Jahrgangsstufe 9 zusätzlich und freiwillig unterziehen können. Schüler*innen, die die Jahrgangsstufe 9 in einer Deutschklasse besuchen, können ebenfalls an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen.
  • "Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule": Diesen Abschluss können Schüler*innen am Ende der Jahrgangsstufe 10 des Mittlere-Reife-Zugs oder in Vorbereitungsklassen erlangen. Dieser ist dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichgestellt.
  • "Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss": Dieser Abschluss wird auch „Quabi“ genannt. Er ist ein mittlerer Schulabschluss, den ehemalige Schüler*innen der Mittelschule mit qualifizierendem Abschluss der Mittelschule und einem überdurchschnittlichen Berufsabschluss erhalten können. Er wird von der Mittelschule ausgestellt. Voraussetzungen sind ein Kammerzeugnis mit mind. Gesamtnote 3,0 und der Nachweis von mindestens ausreichenden Englischkenntnissen.

Qualifizierender Abschluss der Mittelschule

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?

  • für alle teilnehmenden Schüler*innen die Fächer Deutsch und Mathematik,
  • nach Wahl des/der Schüler*innen eines der Fächer Englisch, Natur und Technik oder Geschichte/Politik/Geographie,
  • nach Wahl der Schülerin oder des Schülers eines der Fächer Religionslehre, Ethik, Islamischer Unterricht, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Informatik und digitales Gestalten, Buchführung; hierbei kann nur ein Fach gewählt werden, das die Schülerin oder der Schüler als benotetes Fach besucht hat.

Wie laufen die Prüfungen ab?

Die oben genannten Prüfungen bestehen

  • aus einem schriftlichen Teil in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Natur und Technik, Geschichte/Politik/Geographie, Deutsch als Zweitsprache, Muttersprache, Religionslehre, Ethik, Islamischer Unterricht, Informatik, Informatik und digitales Gestalten, Buchführung,
  • zusätzlich aus einem mündlichen Teil in den Fächern Englisch und Deutsch als Zweitsprache,
  • aus einem praktischen Teil in den Fächern Sport, Musik, Kunst, Informatik, Informatik und digitales Gestalten; in den Fächern Musik, Kunst und Sport werden auch mündliche oder schriftliche Leistungen verlangt.

Die Aufgaben werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache durch das Staatsministerium, in den übrigen Fächern durch die Schule gestellt.

Wie lange dauern die Prüfungen?

Die Arbeitszeit beträgt

  • im Fach Deutsch 195 Minuten,
  • im Fach Muttersprache 120 Minuten
  • im Fach Deutsch als Zweitsprache im schriftlichen Teil 150 Minuten und im mündlichen Teil 15 Minuten,
  • im Fach Mathematik 120 Minuten,
  • im Fach Englisch im schriftlichen Teil 120 Minuten und im mündlichen Teil 15 Minuten; im mündlichen Teil können Einzel- oder mit angemessener Zeitverlängerung Gruppenprüfungen durchgeführt werden,
  • in den Fächern Natur und Technik und Geschichte/Politik/Geographie je 75 Minuten,
  • in den Fächern Religionslehre, Ethik und Islamischer Unterricht je 60 Minuten,
  • im schriftlichen oder mündlichen Teil des Fachs Sport 30 Minuten,
  • im Fach Musik 30 Minuten,
  • im Fach Kunst im praktischen Teil 150 Minuten und im schriftlichen Teil 30 Minuten,
  • in den Fächern Informatik und Informatik und digitales Gestalten je 150 Minuten,
  • im Fach Buchführung 60 Minuten.

Wann ist der Qualifizierende Abschluss der Mittelschule erfolgreich?

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist erreicht, wenn der/die Schüler*in in den Fächern der besonderen Leistungsfeststellung, den Jahresfortgangsnoten im Fach Wirtschaft und Beruf sowie in dem besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfach und der Projektprüfung eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erzielt hat; dabei bleibt die zweite Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.

Wie berechnet sich die Gesamtbewertung?

Die Gesamtbewertung errechnet sich aus der Summe der Jahresfortgangsnoten, der Gesamtnote der Projektprüfung und der Noten der besonderen Leistungsfeststellung.

Dabei sind

  • in den Fächern Deutsch, Mathematik, Natur und Technik und Geschichte/Politik/Geographie die Jahresfortgangsnoten
  • in den Fächern Englisch und Deutsch als Zweitsprache die Jahresfortgangsnoten doppelt und die Noten im schriftlichen und mündlichen Teil der besonderen Leistungsfeststellung je einfach,
  • die Gesamtnote der Projektprüfung doppelt und die Jahresfortgangsnoten im Fach Wirtschaft und Beruf und im besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfach je einfach und
  • in allen anderen Fächern die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung einfach
  • Die Noten im schriftlichen und mündlichen Teil der besonderen Leistungsfeststellung in den Fächern Englisch und Deutsch als Zweitsprache werden je einfach gewichtet. 

Die aus der Berechnung nach den Sätzen 1 bis 3 erzielte Notensumme wird durch den Teiler 18 geteilt.


Mittlerer Abschluss der Mittelschule (§29-33 MSO)

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?

Die Abschlussprüfung umfasst für alle Schülerinnen und Schüler die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie eine Projektprüfung

Wie laufen die Prüfungen ab?

Die Abschlussprüfung besteht

  • im Fach Deutsch aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung in Form eines Referats,
  • im Fach Mathematik aus einer schriftlichen Prüfung,
  • im Fach Englisch aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung,
  • aus einer Projektprüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Lerninhalten des Fachs Arbeit-Wirtschaft-Technik sowie des jeweiligen in der Jahrgangsstufe 10 besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfachs.

Die Aufgaben werden für die schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Muttersprache vom Staatsministerium, in den übrigen Fächern durch die Schule gestellt. Mündliche Prüfungen und Projektprüfungen können ab Mai abgenommen werden.

Wie lange dauern die Prüfungen?

Die Arbeitszeit beträgt

  • im Fach Deutsch für die schriftliche Prüfung 200 Minuten und für die mündliche Prüfung in Form eines Referats 15 Minuten,
  • im Fach Mathematik 150 Minuten,
  • im Fach Englisch für die schriftliche Prüfung 120 Minuten und für die mündliche Prüfung 15 Minuten; in der mündlichen Prüfung können Einzel- oder mit angemessener Zeitverlängerung Gruppenprüfungen durchgeführt werden,
  • im praktischen Teil der Projektprüfung im Fach Technik 240 Minuten, im Fach Wirtschaft 120 Minuten und im Fach Soziales 150 Minuten
  • im Fach Muttersprache 120 Minuten.

Wann ist der Mittlere Abschluss der Mittelschule erfolgreich?

Auf Grund der Gesamtnoten ist die Prüfung nicht bestanden bei

  • Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
  • Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
  • Gesamtnote 6 im Fach Deutsch,
  • Note 6 in der Projektprüfung.

Wie berechnet sich die Gesamtbewertung?

Die Gesamtnote wird ermittelt

  • in den Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote,
  • im Projekt aus den Jahresfortgangsnoten im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik sowie im berufsorientierenden Wahlpflichtfach und aus der doppelt gewichteten Projektprüfung.
  • In den Prüfungsfächern gibt in der Regel die Prüfungsnote den Ausschlag. 
  • In Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten

Abschlussfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Fachs Sport.

Die schriftliche Leistung wird im Verhältnis zur mündlichen Prüfung

  • im Fach Deutsch 3:1,
  • im Fach Englisch 2:1 gewichtet. 
  • Die Projektprüfung wird doppelt gewichtet.

Gibt es eine freiwillige mündliche Prüfung?

Schülerinnen und Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen,

  • in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre,
  • in einem sonstigen Abschlussfach, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.
  • Im Projekt findet keine mündliche Prüfung statt. 

Die Note der mündlichen Prüfung wird im Verhältnis zur Prüfungsnote oder zur Jahresfortgangsnote 1:2 gewichtet.

Der Prüfungsausschuss stellt nach der schriftlichen bzw. praktischen Prüfung fest, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung vorliegen. Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung; sie dauert je Fach zehn Minuten.

(9) 1 Schülerinnen und Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach oder Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern kann vom Prüfungsausschuss Notenausgleich gewährt werden, wenn sie

1. in einem Abschlussfach die Gesamtnote 1 oder
2. in zwei Abschlussfächern die Gesamtnote 2 oder
3. in drei Abschlussfächern die Gesamtnote 3
erreicht haben. 

2 Die Gesamtnote im Projekt ist als Gesamtnote in zwei Abschlussfächern zu werten.


Methoden und Praxistipps für kompetenzorientierten Unterricht

Logge dich in den Mitgliederbereich ein, um die Anleitung für eine Lesekiste, die Weißblattmethode und eine Lernlandkarte nachfolgend zum Download angezeigt zu bekommen:

Mobile Reserve

In Bayern gibt es seit dem Schuljahr 1979/80 die sogenannte „Mobile Reserve“ zur Deckung Aushilfsbedarfs, insbesondere für Krankheitsvertretungen.

Wer kann zur Mobilen Reserve herangezogen werden?

Alle Vollzeit oder teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte sobald sie im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder einem unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellt sind. Ausnahmen: Rektoren, Konrektoren, Seminarrektor*innen, Beratungsrektor*innen, schwerbehinderte sowie schwangere Lehrkräfte (außer diese melden sich freiwillig für die Mobile Reserve)

Wie lange muss ich als Mobile Reserve tätig sein?

Die Verwendung als Mobile Reserve SOLL zwei Schuljahre nicht überschreiten. Sie kann, insbesondere bei weniger als drei Einsätzen im Schuljahr um ein Schuljahr verlängert werden. Bei Bedarf ist ein weiterer Einsatz zu einem späterem Zeitpunkt möglich.

Wie wird entschieden ob ich zur Mobilen Reserve herangezogen werden?

Die Auswahl trifft das staatliche Schulamt (bei GS/MS) in Absprache mit den Schulleitungen. Dienstliche und Persönliche Belange haben hier Einfluss.

Wie erfahre ich ob ich als Mobile Reserve eingesetzt werde?

Die Abordnung zur Mobilen Reserve erfolgt schriftlich durch das Schulamt. Der Brief kommt in der Regel Mitte bis Ende August.

Zu welcher Schule gehöre ich als Mobile Reserve?

Deine bisherige Schule bleibt deine Stammschule. Ausnahme ist, wenn die MR mit einer Versetzung zusammenfällt. Es kann zum Beispiel sein, dass man direkt mit der Rückversetzung in den Heimatbezirk als Mobile Reserve abgeordnet wird.
Bis zu deinem ersten Einsatz bleibst du an deiner Stammschule und erhältst dort einen sog. Schattenstundenplan. Hier wirst du dann in der Regel für Förderangebote und Differenzierungsmaßnahmen sowie  kurzfristige Aushilfen eingesetzt.
Wenn du dann für einen Einsatz herangezogen wirst, übernimmst du dort für eine andere Lehrkraft ihren Unterricht mit allen Rechten und Pflichten.

Wo werde ich als Mobile Reserve eingesetzt?

Als Mobile Reserve (GS/MS) kannst du an allen Grund- und Mittelschulen in deinem Schulamtsbezirk eingesetzt werden.

Kann ich die Fahrtwege abrechnen?

Als Mobile Reserve kannst du Trennungsgeld beantragen, da du VON DEINEM DIENSTORT (also deiner Stammschule) getrennt bist. Wie du hier genau vorgehst und wie viel Trennungsgeld dir zusteht, kannst du als Mitglied auf dem entsprechenden Merkblatt des BLLV nachlesen.

Tipps und Erfahrungen zum Thema Mobile Reserve teilt unser 2. Vorsitzender Sebastian Hatib in diesem IGTV-Video auf Instagram.