#GewusstWie - Termin beim Amtsarzt / bei der Amtsärztin

Dein Termin bei der Amtsärztin oder beim Amtsarzt – alles, was du dazu wissen musst
am Donnerstag, 04.05.23, 18:00Uhr

Die gesundheitliche Eignung von Lehrkräften wird in der Regel zweimal untersucht: einmal für das Beamtenverhältnis auf Widerruf, also zu Beginn des Referendariats, und in speziellen Fällen ein weiteres Mal zu Beginn des Beamtenverhältnisses auf Probe. Was genau passiert bei der amtsärztlichen Untersuchung? Was bedeutet Dienstunfähigkeit und was ist z. B. mit eventuellen Vorerkrankungen? Welche Versicherungen brauche ich wirklich?

Diese und viele weitere Fragen zur rechtlichen Situation des Amtsarztbesuchs beantwortet euch Christina Bädeker, Justiziarin des BLLV. Unsere Vertreter*innen des BLLV Wirtschaftsdiensts werden euch im Anschluss über mögliche Versicherungsoptionen informieren. Ihr erhaltet konkrete Informationen unter anderem zur privaten Kranken,- und Haftpflichtversicherung oder der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Wir freuen uns auf eure Anmeldungen und einen informativen Abend!

Anmeldeschluss: 28.04.

Bitte auswählen
Bitte auswählen
Meine Fragen zum Thema
Bitte auswählen
Ich melde mich verbindlich für den den Vortrag an. Ich nehme damit zur Kenntnis, dass eine Teilnahme nur mit Nutzung der Videkokonferenzsoftware "Zoom" möglich ist. Ich nehme außerdem zur Kenntnis, dass ich bei angekündigten Bild- und Tonaufnahmen die Möglichkeit habe, meine Kamera zu deaktivieren oder die Veranstaltung zu verlassen.
Der BLLV verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung bzw. des Seminars. Wir verarbeiten Ihre Daten aufgrund von Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO. Die Daten werden dazu an keinen Dritten oder ein Drittland weitergegeben. Es erfolgt ebenfalls kein Profiling. Sie haben ein Recht auf: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragung, Einschränkung der Verarbeitung, Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten, Widerspruch, Widerruf sowie ein Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde bei unrichtiger Verarbeitung. Ein Widerspruch gegen die rechtmäßige Verarbeitung muss gegenüber dem BLLV erklärt werden. Sodann erfolgt keine weitere Verarbeitung.