
Wahl zur Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
Nutze als Lehramtsanwärter*in, Referendar*in, Fachlehreranwärter*in oder Förderlehreranwärter*in dein Wahlrecht für die Wahl zur Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (kurz: HJAV). 2026 findet die Wahl von 27. bis 29. Januar statt.
Außerdem kannst du dich als Kandidat*in aufstellen lassen, um dich auf Hauptpersonalratsebene aktiv für die Anliegen dieser Gruppierung einzusetzen.
Die JuAV auf örtlicher und Regierungsebene wird im Juni 2026 gewählt werden.
Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um diese Wahl und stellen dir nach Veröffentlichung der Wahllisten die BLLV-Kandidat*innen vor.
Infos zur HJAV im Personalrat
Die JuAV ist die Vertretung aller Auszubildenden und Anwärter*innen. Diese gibt es für alle Beamtengruppen und somit natürlich auch für Lehrkräfte. So soll sichergestellt werden, dass immer mindestens ein Junglehrer bzw. eine Junglehrerin in den Gremien der Personalräte vertreten ist. Auf Hauptpersonalratsebene am Kultusministerium wird die Vertretung als HJAV (Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung) bezeichnet.
Gewählt wird ein eigenständiges Gremium für eine Periode von 2,5 Jahren auf Hauptpersonalratsebene (HPR) am Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Der bzw. die HJAV-Vorsitzende ist in dieser Zeit bei allen Vollsitzungen des Hauptpersonalrats dabei und bringt dort die Anliegen der Lehramtsanwärter*innen und Referendar*innen ein. Die Zusammenarbeit mit dem Jungen BLLV zu den Themen rund ums Referendariat ist uns sehr wichtig. Deshalb erhält der/die HJAV-Vorsitzende, sofern er/sie dem BLLV angehört, einen festen Posten im Landesvorstand des Jungen BLLV und kann dort Themen der Personalratsarbeit einbringen und mitnehmen.
Die JuAV wird auch auf örtlicher Ebene gebildet (örtliche Jugend- und Auszubildendenvertretung, im ÖPR). Im Grund- und Mittelschulbereich ist das auf Ebene der Schulämter, im Förderschulbereich auf Ebene der Regierungen und im RS-, Gy- und BS-Bereich auf Schulebene, wenn mehr als 5 wahlberechtigte Beschäftigte an der Dienststelle geführt werden.
Für den Bereich der Grund-, Mittel- und beruflichen Schulen gibt es auch eine Bezirks-Jugend- und Auszubildendenvertretung auf Regierungsebene (Bezirkspersonalrat BPR).
Die JuAV auf örtlicher und Regierungsebene wird im Juni 2026 gewählt werden.
Ihre Aufgabe ist es, die Anliegen der Lehramtsanwärter*innen und Referendar*innen in den Personalräten zu vertreten. Ihre Aufgaben sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz definiert.
Beispiele für Themen, für die wir uns aktuell gemeinsam mit dem Jungen BLLV einsetzen:
- Gerechtigkeit in der Vergabe der Seminarnote
- Fairer Umfang des Schriftwesens für alle
- Vermittlung bei psychischen Problemen im Ref an AMIS
- Anstoß zur Abschaffung der Hausarbeit
- Fairer Prüfungszeitraum (zB auch am Gymniasum drei Wochen vor Lehrprobe)
- Vorantreibung der Digitalisierung
- Einführung des Ampelsystems an der Berufsschule
- Kein Wechsel des Dienstgeräts im Ref auch bei Schulwechsel
Der BLLV ist seit den letzten Wahlen 2024 mit fünf von sieben Sitzen in der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten: Theresa Scherl, Lin GS (Vorsitzende), Flavio Gambato, LAA MS (stv. Vorsitzender), Florian Kellerer, FöL, Alexandra Jokl, StudRefin FöS, sowie Stefanie Kollmann, FLAin.
Die Vorsitzende Theresa Scherl erhielt mit der Wahl zur Vorsitzenden einen Platz im Hauptpersonalrat am Kultusministerium und ist damit auch im Vorstand des Jungen BLLV vertreten.
Die Stimme und das Engagement bei der Haupt-Jugend- und Ausbildungsvertretungswahl (HJAV) sind wichtig, weil sie jungen Lehrkräften, Auszubildenden und Nachwuchskräften eine starke Vertretung in den Gremien der Personalräte bieten. Die Haupt-Jugend- und Ausbildungsvertretung setzt sich für die Interessen und Anliegen der Jugendlichen und Auszubildenden im öffentlichen Dienst, etwa in Schulen, ein und sorgt dafür, dass deren Stimme bei wichtigen Entscheidungen im Kultusministerium und anderen Institutionen gehört wird. Durch die Wahl wird sichergestellt, dass junge Kolleginnen und Kollegen in den Personalräten aktiv mitwirken und ihre Ausbildung und Arbeitsbedingungen verbessern können. Zudem stärkt das Engagement der Jugendvertretung den direkten Dialog mit Politik, Schule und Gesellschaft, um die Belange junger Lehrkräfte und Auszubildender wirksam zu vertreten und Veränderungen anzustoßen.
Wenn du selbst Lust hast, dich für die Rechte der Auszubildenden und Anwärter*innen stark zu machen, kannst du dich auch wählen lassen. Wirst du 2026 als (Haupt-) Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt, bist du für die Amtsperiode bis zu den nächsten Jugendwahlen im Februar 2029 aktiv.
Dafür musst du zum Zeitpunkt der Wahl (Januar 2026) Lehramtsanwärter*in, Fachlehreranwärter*in , Förderlehrer-Anwärter*in oder Studienreferendar*in sein, egal, welches Alter du hast. Oder du bist Lehrer*in, Fachlehrer*in, Förderlehrer*in, Lehramtsassessor nach der Anstellungsprüfung/Qualifikationsprüfung auf Probe oder auf Lebenszeit und hast am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Trifft das auf dich zu, dann kontaktiere deine*n örtlichen BLLV-Vorsitzende*n, welche*r die Listen aufstellt. Du hast wahrscheinlich auch einen Brief von uns bekommen mit weiteren Infos und möglicherweise ist auf Bezirks- und/oder örtlicher Ebene jemand auf dich zugekommen. Als Interessent*in für die Hauptpersonalratsebene kannst du dich an die aktuelle Vorsitzende Theresa Scherl unter hjuav(at)junger.bllv.de wenden.
Zögere nicht, dich zu melden - gerne werden dir an diesen Stellen etwaige offene Fragen beantwortet! Deine Bereitschaftserklärung muss bis zum 16. November 2025 bei uns ankommen.
Möchtest du vorab einen Einblick in die Arbeit als HJAV bekommen? Schau auf Instagram vorbei: Die vorherige Vorsitzende Alex über ihre Arbeit im HPR.
Infos zur Wahl 2026
Wahlberechtigt sind ALLE Lehramtsanwärter*innen, Referendar*innen, Fachlehreranwärter*innen oder Förderlehreranwärter*innen, unabhängig vom Alter.
Der jeweilige Wahlvorstand erstellt eine Liste mit allen Wahlberechtigten und macht das Wahlausschreiben in der Schule bekannt. Darin ist u.a. festgelegt, wann gewählt wird, wie viele HJAV-Mitglieder zu wählen sind und bis zu welchem Zeitpunkt Vorschläge für Kandidat*innen eingereicht werden können. Die Wahl der HJAV-Mitglieder erfolgt als Listen- oder Personenwahl (siehe "Wie wähle ich richtig?"). Nach Auszählung der Stimmen stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest, gibt es bekannt und lädt zur konstituierenden Sitzung ein.
In jedem Lehrkräftezimmer muss ab dem 17.11.2025 das Wahlausschreiben des Hauptwahlvorstands aushängen. Dort findest du alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Wahl.
Wenn der Wahlvorstand Briefwahl anordnet, dann bekommst du deine Briefwahlunterlagen von Amts wegen zugestellt.
Ist Briefwahl nicht angeordnet, gibt es fliegende Wahllokale. Das bedeutet, dass die Wahlvorstände zu den Seminaren fahren oder/und an den drei Tagen ein festes Wahllokal einrichten. Dann erhältst du die Wahlunterlagen im Wahllokal. Wenn du Briefwahl nutzen möchtest, obwohl dies nicht angeordnet ist, kannst du dich an den Wahlvorstand wenden und die Wahlunterlagen anfordern.
Beachte folgenden Punkte, damit deine Stimme gültig ist:
- Die Berufsverbände nominieren Kandidat*innen für die Wahl und reichen eine Liste dieser Kandidat*innen beim Wahlvorstand ein. Es gibt also eine Liste „BLLV“ und ggf. noch Listen anderer Verbände. Kreuze auf jeden Fall immer und zuerst die Liste deines Vertrauens an.
- Wähle nur innerhalb dieser Liste, da der Stimmzettel sonst ungültig ist (sprich panaschieren ist nicht möglich).
- Innerhalb dieser Liste darfst du einzelnen Personen extra Stimmen geben
- Vergib nur so viele Stimmen, wie auf dem Wahlzettel vermerkt sind, sonst machst du den Stimmzettel ungültig.