Ein Schuljahr mit Corona bringt für alle Lehrkräfte enorme Belastungen mit sich. Vor allem die Lehramtsanwärter*innen und Referendar*innen aller Schularten stehen aktuell unter besonderem Druck. Das Infektionsgeschehen entwickelt sich sprunghaft und für sie besteht keinerlei Planungssicherheit. Weder können sie in ihrem Unterricht die Dinge einüben, die normalerweise in Lehrproben gezeigt beziehungsweise gewünscht werden, noch wissen sie ob die Lehrprobe überhaupt aufgrund des Infektionsgeschehens stattfinden kann. Bis zum letzten Tag vor der Lehrprobe müssen sie Angst haben, dass man selbst oder die Klasse in Quarantäne geschickt wird.
Der Junge BLLV, der über 18.000 Junglehrkräfte aller Schularten im BLLV vertritt, setzt sich dafür ein, diese enorme psychische Belastung deutlich abzumildern. Aus diesem Grund hat Monika Faltermeier als Vorsitzende des Jungen BLLV einen Brief direkt an Staatsminister Piazolo gerichtet. Darin fordert der Junge BLLV eine klare Regelung noch im Kalenderjahr 2020, da die ersten Prüfungslehrproben bereits im Januar stattfinden. Der Brief kann eingesehen werden (siehe "Downloads" am Ende des Artikels) und umfasst folgende Forderungen:
Forderungen hinsichtlich anstehender Lehrproben
- Wir fordern für die betroffenen Junglehrkräfte, dass Lehrproben durch die Prüfungslehrprobe ersetzt werden. Diese wurden im letzten Jahr bereits erfolgreich durchgeführt und bringen für alle Beteiligten Planungssicherheit.
- Wir fordern, dass dies entweder für alle Prüflinge gelten soll oder jeder Prüfling zumindest selbst entscheiden kann, ob er oder sie die Prüfungslehrprobe oder das Prüfungsgespräch machen möchte.
- Aktuell sind viele Methoden und Sozialformen im Unterricht nicht umsetzbar. Deshalb fordern wir, dass bei der Beurteilung der Lehrproben und der Unterrichtsvorführungen klar geregelt ist, nach welchen Kriterien sie aktuell beurteilt werden dürfen
Forderungen hinsichtlich Anerkennung von Prüfungsabschnitten
- Des weiteren fordern wir, dass schwangere Referendarinnen bzw. Lehramtsanwärterinnen, die aktuell nicht in Präsenz unterrichten können und ihre Arbeit im Distanzunterricht von zu Hause durchführen, diese Ausbildungsabschnitte voll angerechnet bekommen.
- Außerdem sollen sie anstelle der Prüfungslehrproben ein Prüfungsgespräch absolvieren dürfen, sodass sie ihren Ausbildungsabschnitt auf alle Fälle abeenden können.
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Update vom 20.11.2020:
Uns haben soben Information für die noch ausstehenden Prüfungslehrproben für die Prüfungstermine Februar 2019/21 (3.AA) bzw. September 2019/21 (2.AA, Teil 2) für das Lehramt Gymnasium erreicht. Das KMS zur geplanten Änderung der LPO II soll die Änderung auf Prüfungslehrproben ermöglichen. Außerdem sind dem KMS ein Kriterienkatalog und allgemeine Hinweise für das Prüfungsgespräch beigefügt. Diese befinden sich am Ende des Artikels zum Download (nach Mitgliederlogin).
Downloads
Schreiben des Jungen BLLV an das Kultusministerium vom 18.11.2020